Erbrecht
Erbrecht ist ein Rechtsbereich, über den die wenigsten gerne nachdenken. Doch wer sein Vermögen auf seine Nachkommen verteilen möchte, sollte rechtzeitig Entscheidungen treffen. Hier gilt es, Regelungen in die Wege zu leiten und rechtskräftig, schriftlich zu fixieren. Damit alles zu Ihren Wünschen geschieht, benötigen Sie eine unabhängige rechtliche Beratung. Diese bieten wir Ihnen natürlich auch dann, wenn Sie selbst geerbt haben.
Beratung und Begleitung
Die anwaltliche Begleitung des Erbprozesses sorgt für einen geregelten Ablauf. Dies ist besonders für Hinterbliebene wichtig, denn unklare Regelungen können den Familienfrieden empfindlich stören. Durch eine umfassende Beratung im Vorfeld und im Erbfall kann dies verhindert werden.
Die Rechtsanwaltskanzlei Recht und Recht unterstützt Sie dabei, Ihre Vorstellungen für Ihre Erbschaft zu erfüllen. Wir nehmen uns viel Zeit, um Sie über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren. So stellen wir sicher, dass Ihr Testament oder Ihr Erbvertrag allen rechtlichen Vorgaben entspricht und nach Ihren Wünschen vollzogen wird.
In folgenden Bereichen des Erbrechts beraten wir Sie gerne: Die Kanzlei Recht und Recht unterstützt Sie in allen Fragen der Umsetzung Ihrer persönlichen Regelung und berät und vertritt Sie in allen Fragen des Erbrechts.
Insbesondere bei:
der rechtswirksamen Erstellung von Testamenten
Gestaltung von Erbverträgen
Pflichtteilsrecht
Abwicklung einer Erbschaft beim Erbfall
gerichtlicher Vertretung in erbrechtlichen Angelegenheiten
Erstellung individueller Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten
Richtig vererben – Erbstreitigkeiten vermeiden!
Nicht immer entspricht die gesetzlich-festgelegte Erbfolge den eigenen Wünschen des Erblassers. Aus diesem Grund ist eine rechtlich abgesicherte, schriftliche Festlegung der Erbverhältnisse unerlässlich. Vielen Menschen ist der Gedanke des eigenen Ablebens unangenehm, genauso aber ein möglicher Erbstreit unter den Erben. Viele haben sich daher schon Gedanken darüber gemacht, wie Sie ihre Vermögenswerte, Immobilien und Ihre Ersparnisse nach ihren Wünschen auf ihre Erben verteilen können.
Oft ist aber unklar, wie dies rechtlich genau umzusetzen ist, denn es wird auf fast keinem Gebiet so viel falsch gemacht wie beim Erben und Vererben!
Wer sein Vermögen und Eigentum insofern nach eigenem Wunsch individuell auf seine Nachkommen verteilen möchte und meist jahrelange Rechtsstreitigkeiten über das Erbe mit meist gravierenden persönlichen Zerwürfnissen vermeiden möchte, sollte daher zu Lebzeiten eine entsprechende Regelung treffen.
Wir beraten Sie gerne dabei, Ihr Testament oder Ihren Erbvertrag nach ihren individuellen Vorstellungen zu gestalten. Unsere Rechtsberatung sorgt dafür, dass Ihr Wille auch vor dem Recht Bestand hat.
Sollten Sie bereits ein Testament erstellt haben, so bieten wir Ihnen im Rahmen einer umfänglichen Beratung eine Überprüfung Ihres vorhandenen Testaments an. Hierbei wird ein besonderes Augenmerk auf die rechtliche Wirksamkeit Ihres Testaments gerichtet sein und das Testament auf Aktualität überprüft. Gegebenenfalls werden die Regelungen der neuen Rechtslage angepasst, sodass Sie stets sicher sein können, dass Ihr Testament „auf der Höhe der Zeit“ ist.
Beratung und rechtlicher Beistand im Erbfall
Ist der Erbfall eingetreten, beraten wir Sie als Erbe im vollen Umfang zu Ihren Rechten und Möglichkeiten. Wir vertreten Sie in Fällen der gesetzlichen Erbfolge und auch dann, wenn ein Testament oder ein Erbvertrag vorliegt. Wir zeigen Ihnen an, was nach einem Erbfall alles zu beachten ist. Im Falle der Enterbung prüfen wir Ihren Pflichtteil und die Pflichtteilshöhe.
Steht die Erbschaft fest, müssen Sie binnen einer Frist von 6 Wochen darüber entscheiden, ob Sie das Erbe antreten oder ob es nicht ratsamer wäre (etwa bei Überschuldung des Nachlasses) eine Erbschaftsausschlagung und ggf. Geltendmachung des Pflichtteils oder aber eine Beschränkung der Haftung des Erben auf den Nachlass bzw. eine Nachlassinsolvenz erfolgen soll.
In keinem Fall sollten Sie ohne weitere Überprüfung untätig bleiben, denn nach Ablauf der Frist gilt die die Erbschaft als angenommen mit teils gravierenden persönlichen Folgen. Es droht die Haftung mit dem Privatvermögen, wenn Forderungen von Gläubigern des Verstorbenen bestehen, welche den Wert der Erbschaft übersteigen.
Wir prüfen sämtliche Unterlagen auf Rechtmäßigkeit, leiten eine Bestandsaufnahme des Nachlasses ein, beantragen einen Erbschein und setzen uns für die Umsetzung ihrer erbrechtlichen Ansprüche ein, um eine saubere Abwicklung des Nachlasses für Sie zu erzielen. Selbstverständlich vertreten wir Ihre rechtlichen Ansprüche auch vor Gericht.
Wir freuen uns, Ihnen weiter zu helfen!