Fahrerflucht – unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Unerlaubt entfernt sich u.a. ein Unfallbeteiligter vom Unfallort, wenn er hierdurch verhindert, dass seine Beteiligung und Identifizierung festgestellt werden können. Geschützte Rechtsgüter sind einerseits die geschädigten Rechtsgüter des bzw. der Geschädigten. Andererseits sollen auch die Rechtsordnung sowie die Rechtsverfolgung an sich geschützt werden.

Für den Betroffen stellen sich jedoch viele Fragen, angefangen bei der Frage, ab wann man Unfallbeteiligter ist. Eine ebenso wichtige Frage für die Betroffenen ist, wie lange man eigentlich abwarten muss, bis man sich vom Unfallort entfernen darf. Oder was genau ein Unfall ist. Das Gesetz selbst macht hierzu keine Aussage. Dementsprechend wurde es den Gerichten überlassen, hier die Rahmenbedingungen festzulegen. So wurde z.B. die Bagatellgrenze mit zurzeit unter 40-50 Euro festgelegt. Bei einem Schaden unterhalb dieser Grenze wäre eine Strafbarkeit gemäß § 142 StGB nicht gegeben.

Auch stellt sich die Frage, welche Pflichten die Unfallbeteiligten genau treffen. Was muss ich als Unfallbeteiligter beachten? Welche Informationen muss ich hinterlassen, falls ich mich entferne? Wann ist man überhaupt Unfallbeteiligter?

Da die Folgen bei einer Verurteilung, wie gesagt, drastisch sein können (hinzu kommt nicht selten der Entzug der Fahrerlaubnis), kann nur der Rat gegeben werden, sich eines spezialisierten Anwalts zu bedienen. Dieser kann genau überprüfen, ob der Vorwurf berechtigt ist oder ob es Umstände gibt, die zugunsten des Täters sprechen. So gewährt z.B. Abs. 4 der Norm eine mögliche Strafbefreiung, wenn sich der Unfallbeteiligte nach vorherigem Entfernen innerhalb von 24 Stunden bei einer zuständigen Behörde meldet und eine Identifizierung ermöglicht. Auch stellt sich immer die Frage, ob ein Vorsatz nachgewiesen werden kann. Sollten Sie also in einen Unfall verwickelt worden sein, ist es angeraten, umgehend einen Anwalt zu konsultieren. Dies am besten innerhalb von 24 Stunden, da dann noch das weitere Vorgehen abgesprochen werden kann. Sollten Sie erst zu einem späteren Zeitpunkt einen Anwalt aufsuchen, kann dieser jedoch auch dann noch in vielen Fällen die Folgen der Tat reduzieren.

Gerne können Sie sich auch an unsere Kanzlei wenden. In der Regel erreichen Sie uns unter der Woche innerhalb der 24 Stunden Frist.