Verkehrsrecht

Hatten Sie einen Verkehrsunfall oder haben Sie einen Bußgeldbescheid wegen einer Ordnungswidrigkeit erhalten?

Dann haben Sie mit dem Besuch unserer Homepage den ersten Schritt zu der Lösung Ihres Problems bereits getan.

"Wir bieten Ihnen eine professionelle Unfallregulierung mit Hilfe von externen Gutachtern."

Rund um das Thema Verkehrsrecht stehen wir als Ihre erfahrene Rechtsanwälte mit Rat und Tat zur Verfügung. Unsere Mandantschaft erstreckt sich von Kronberg, Königstein und Frankfurt am Main bis hin zu Bad Homburg und Bad Soden, Oberursel, Steinbach und Eschborn.

Selbstverständlich sind wir für Sie in allen Fragen des Verkehrsrecht auch im gesamten Bundesgebiet tätig.

Von der prompten zivilrechtlichen Abwicklung eines Verkehrsunfalls über das Bußgeldverfahren bis hin zum Fahrerlaubnisrecht sind wir als Anwalt gerne Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Das eigene Auto ist für viele Personen einer der wichtigsten und elementarsten Gebrauchsgegenstände überhaupt. Umso ärgerlicher ist es, wenn man unverschuldet in einen Kfz-Unfall mit Haftpflichtschaden verwickelt wird.
Nach einem Verkehrsunfall helfen wir Ihnen, die Schadensregulierung gegenüber der Haftpflichtversicherung zügig und rasch abzuwickeln. Dabei legen wir unseren besonderen Fokus darauf, dass alle Ihnen zustehenden Ansprüche geltend gemacht werden!

Dies mittels einer professionellen anwaltlichen Unfallregulierung.

Hierzu stehen uns auch bewährte Gutachter zur Seite. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung führen wir für Sie den Prozess, in dem vollumfänglich, sämtliche begründeten Ansprüche (wie Schadensersatz, Schmerzensgeld) von uns geltend gemacht werden.

Das Bußgeldverfahren ist ein vereinfachtes Verfahren zur Ahndung von Rechtsverstößen, die einen geringeren Unrechtsgehalt aufweisen als Straftaten. Im Bereich des Straßenverkehrsrechts kommt dem Bußgeldverfahren eine zentrale Bedeutung zu. Ungefähr 95 % aller Bußgeldverfahren sind verkehrsrechtliche Verfahren. Eine Ordnungswidrigkeit wird grundsätzlich durch einen Bußgeldbescheid geahndet.

Unsere Tätigkeit als Rechtsanwälte im Bußgeldverfahren ist grundsätzlich von dem Ziel bestimmt, ein für Sie als Betroffenen möglichst günstiges Ergebnis herbeizuführen. Im Idealfall wäre dies ein Freispruch oder aber eine Einstellung des Bußgeldverfahrens, gegebenenfalls nach Rücknahme eines bereits erlassenen Bußgeldbescheids. Ein unter den gegebenen Umständen optimales Ergebnis kann aber auch so aussehen, dass unsere Tätigkeit dazu führt, dass ein Fahrverbot oder eine Eintragung von Punkten zu Lasten des Betroffenen ausbleibt, oder dass vor einer Eintragung neuer Punkte die Tilgung älterer Punkte erfolgt.

Unsere Rechtsanwälte zeigen zunächst bei der Verfolgungsbehörde unter Vollmachtsvorlage an, dass sie den Betroffenen vertreten und beantragen Akteneinsicht. Nach Einsicht der Ermittlungsakte weiß der Rechtsanwalt, welchen Kenntnisstand die Verfolgungsbehörde hat, und es kann eine erfolgversprechende Vorgehensweise für das weitere Verfahren gefunden werden.

Gerne helfen wir Ihnen bei Bedarf unkompliziert und ohne lange Wartezeiten und übernehmen sämtliche notwendige Korrespondenz für Sie.

Rufen Sie uns einfach an oder senden Sie ihr Anliegen gleich online per Formular oder per E-Mail an uns.

Wir freuen uns, Ihnen weiter zu helfen!