Wettbewerbsrecht

Der gewerbliche Rechtsschutz beschäftigt sich mit dem Wettbewerb unter Unternehmen und Unternehmern. Es geht hierbei vor allem um den unlauteren Wettbewerb.

Die Regeln hierzu finden sich im UWG, im GWB und weiteren speziellen Gesetzen.

Grundsätzlich gilt der freie Wettbewerb in Deutschland. Gleichwohl hat der Gesetzgeber Normen geschaffen, um diesen Wettbewerb zu reglementieren und vor unlauterem Verhalten unter den Wettbewerbern zu schützen.

Insbesondere die Ausnutzung, Verunglimpfung und Behinderung von Mitbewerbern und deren Dienstleistungen und Produkten steht hier im Mittelpunkt.

Wir unterstützen Unternehmen und Unternehmer mit unserer Erfahren in diesem Bereich in all den Fällen, in denen der lautere Wettbewerb beeinträchtigt und eingeschränkt wird.

Hierzu zählt auch die Nutzung des vorläufigen Rechtsschutzes, insbesondere die einstweilige Verfügung.

Wir helfen Ihnen Verteidigungsstrategien zu entwickeln und arbeiten dabei immer kostentransparent und effektiv.

Wir freuen uns, Ihnen weiter zu helfen!